ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ENDKUNDEN

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der L & L Work With Energy Germany GmbH (nachfolgend „L & L“) und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, L & L stimmt ihnen schriftlich zu.

§ 2 Angebot und Vertrag

Die Angebote von L & L beschreiben die zu liefernden Produkte und Leistungen sowie gegebenenfalls vom Kunden zu erbringende Vorarbeiten. Sie stellen kein bindendes Vertragsangebot dar, sondern fordern den Kunden lediglich zur Abgabe eines eigenen Angebots auf. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens L & L zustande.

§ 3 Preise

Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Der im Angebot ausgewiesene Steuersatz entspricht dem Zeitpunkt der Angebotserstellung; maßgeblich für die Rechnungsstellung ist jedoch der am Tag der Leistungserbringung gültige Steuersatz. Bei Leistungen, die mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden, kann L & L bei zwischenzeitlichen Lohn‑ oder Materialpreissteigerungen eine entsprechende Preisanpassung vornehmen, soweit die Verzögerung vom Kunden zu vertreten ist.

§ 4 Zahlung

1. Nach der Auftragsbestätigung stellt L & L 30 % des Bruttoverkaufspreises für Beratungs‑ und Konzeptionsleistungen in Rechnung.
2. Nach Lieferung der Hauptmaterialien für die Baustelle wird eine zweite Abschlagsrechnung in Höhe von 40 % des Bruttoverkaufspreises gestellt.
Bei zeitlich getrennten Teilinstallationen wird diese Abschlagsrechnung nach jeweiliger Materiallieferung entsprechend angepasst.
3. Nach Abnahme der Installationsarbeiten werden die verbleibenden 30 % des Bruttoverkaufspreises im Rahmen der Schlussrechnung fällig.
Verzögerungen beim Zählertausch durch den Netzbetreiber beeinflussen Rechnungsstellung und Zahlungsziele nicht.
4. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils vor Fälligkeit; Schecks oder Wechsel werden nicht akzeptiert. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§ 5 Liefer‑ und Leistungsfristen, Rücktritt, Gefahrenübergang

1. Sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin schriftlich vereinbart ist, sind von L & L genannte Fristen unverbindlich. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder andere, von L & L nicht zu vertretende Umstände führen zu entsprechender Fristverlängerung; Ansprüche des Kunden hieraus bestehen nicht.
2. Verzögert sich die Leistungsausführung aus Gründen im Einflussbereich des Kunden, trägt dieser die entstehenden Mehrkosten.
3. L & L ist berechtigt, bei falschen Angaben zur Kreditwürdigkeit oder objektiven Anzeichen der Zahlungsunfähigkeit vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden wird vor Rücktritt Gelegenheit zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gegeben.
4. Die Gefahr des Untergangs, Verlusts oder der Verschlechterung der Ware geht bei vollständiger Installation bzw. bei reiner Lieferung mit Anlieferung an den Kunden über, auch bei Teillieferungen.

§ 6 Warenanlieferung

1. Die Lieferung erfolgt frei Haus und verzollt.
2. Der Kunde muss am Liefertag anwesend sein und die LKW‑Befahrbarkeit über befestigte Wege oder Straßen sicherstellen.
3. Für Schäden an Grundstücksflächen oder zusätzliche Kosten aufgrund nicht erfüllter Mitwirkungspflichten haftet L & L nicht.
4. Der Kunde ist für einen sicheren Lagerplatz der Komponenten verantwortlich und hat ausreichend Versicherungsschutz zu gewährleisten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von L & L.

§ 8 Gewährleistung und Garantie

1. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten, sofern nicht nachstehend etwas anderes bestimmt ist.
2. Gebrauchte Waren (einschließlich Zubehör‑ und Ersatzteile) werden – sofern der Kunde kein Verbraucher ist – unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft.
3. Für neue Waren beträgt die Gewährleistungsfrist bei Kunden, die Unternehmer sind, ein Jahr.
4. Bei maschinellen, elektrotechnischen oder elektronischen Anlagen, die regelmäßig gewartet werden müssen, beträgt die Gewährleistung ein Jahr;
wird die Wartung von L & L übernommen, verlängert sie sich auf zwei Jahre.
5. Es gelten die jeweils zum Lieferzeitpunkt gültigen Herstellerbedingungen.
6. Mängel sind L & L unverzüglich schriftlich mitzuteilen. L & L entscheidet über Reparatur, Ersatzlieferung oder (bei ungeminderter Funktionsfähigkeit) Preisnachlass.
7. Prognosen zu Einspeiseerträgen sind unverbindlich; sie stellen keine Garantie dar und hängen von äußeren Einflüssen ab.

§ 9 Haftung

1. Für Schäden, die nicht Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, haftet L & L nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht.
2. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Ansprüche aus Produkthaftung und gegebenen Garantien bleiben unberührt.
3. Der Kunde ist für alle Bauplanungs‑ und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen verantwortlich; Kosten durch unvollständige Informationen trägt er selbst.

§ 10 Datenschutz

L & L erhebt, speichert und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Notwendige Daten (z. B. Name, Adresse) werden zur Vertragserfüllung an Lieferanten und andere im Auftrag von L & L tätige Dienstleister weitergegeben. Eine darüber hinausgehende Weitergabe erfolgt nur bei gesetzlicher Verpflichtung oder mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.

§ 11 Schriftformerfordernis

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort ist Bremen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen AGB ist – soweit zulässig – Bremen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN‑Kaufrechts.

§ 13 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Bremen, 07.11.2025